Südafrikas Winzer dürfen ihre Weinernte trotz des strengen Shut-Downs zum Schutz vor der Ausbreitung von COVID-19 fortsetzen. Auch in den Kellereien darf zur Einlagerung des neuen Weinjahrgangs weitergearbeitet werden. Für die Mitarbeiter herrschen besonders strikte Hygienevorschriften zum Schutz ihrer Gesundheit.
Dr. Ivan Meyer, Landwirtschaftsminister der Provinz Westkap, bestätigt am Abend des 26. März, dass kritische landwirtschaftliche Produktionstätigkeiten wie die Ernte ununterbrochen fortgesetzt werden dürfen. Dies geschieht unter strengen Vorschriften, wie sie in der Verordnung Nr. 398 des Katastrophenschutzgesetzes von 2002 und im Hygieneprotokoll des Gesundheitsministeriums COVID-19 vorgesehen sind. Allgemeine Hygienemaßnahmen müssen dabei verstärkt werden.
Die Berufsvertreter von Vinpro und SALBA, mit Unterstützung von Schlüsselakteuren wie AgBiz, Agri-SA und Agri Western Cape, berufen sich dabei auf Paragraph 28 der Government Gazette vom 26. März. Dieser besagt, dass Erntearbeiten und deren Einlagerung von landwirtschaftlichen Gütern essentiell sind, um die Verschwendung von landwirtschaftlichen Gütern zu verhindern. Dazu zählt auch der Weinsektor.
Der Minister bestätigt zudem, dass Südafrikas Nahrungsmittelverteilung und Logistik zur Ernährungssicherheit gewährleistet sei. Es bestehe daher kein Bedarf an Panikkäufen von Lebensmitteln, da dies nur Verzerrungen und künstliche Knappheit innerhalb des Lebensmittelversorgungssektors schafft.
Mit Hochdruck arbeiten die Berufsvertreter nun an den Regelungen für den Weinexport während dieser Krisenzeit. In Bezug auf Zitrusfrüchte wurde beispielsweise mit Japan eine Vereinbarung über alternative Maßnahmen getroffen, die einen ununterbrochenen Handel für die Zitrusfrüchte-Exportsaison 2020 sicherstellen würden.
Quellen: VINPRO
https://tinyurl.com/wgf45z4
https://tinyurl.com/rexrp8p
www.vinpro.co.za